Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Grundlagen
1.1 Geltungsbereich
■ Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen des Auftragnehmers „wuffzack-art: design in motion“, geführt von Windischhofer Wolfgang MA (in Folge „Auftragsnehmer“). Sie regeln die Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Kunde und legen die Rechte und Pflichten beider Seiten fest.
■ Eigene AGB des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen zuvor schriftlich zustimmt. Ohne diese Zustimmung gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB gelten für einmalige Projekte und laufende Dienstleistungen. Sie bleiben auch bei zukünftigen Aufträgen gültig, solange keine neuen AGB vereinbart werden.
1.2 Unverbindlichkeit der Angebote
■ Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Der Auftragnehmer kann sie jederzeit ändern oder zurückziehen, solange kein Vertrag geschlossen wurde.
■ Ein Angebot wird erst verbindlich, wenn beide Seiten schriftlich zustimmen.
1.3 Individuelle Absprache
■ Die bei Vertragsabschluss gültige Version der AGB bleibt für diesen Vertrag verbindlich. Änderungen der AGB gelten nicht rückwirkend.
■ Sondervereinbarungen, wie zusätzliche Leistungen oder Rabatte, sind nur gültig wenn sie schriftlich festgehalten werden.
■ Mündliche Absprachen ohne schriftliche Bestätigung sind ungültig.
1.4 Änderungen der AGB
■ Wenn die AGB geändert werden, wird der Kunde schriftlich informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
■ Änderungen, die wesentliche Punkte wie Leistungen oder Preise betreffen, werden nur wirksam, wenn der Kunde ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.5 Unwirksame Bestimmungen
■ Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder rechtlich nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
■ Die ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.
2. Angebot und Vertrag
2.1 Angebotsgültigkeit
■ Ein Angebot des Auftragnehmers ist ab dem Datum der Erstellung 14 Tage lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Verbindlichkeit und kann geändert oder zurückgezogen werden.
■ Falls im Angebot eine andere Gültigkeitsfrist angegeben ist, gilt diese vorrangig.
■ Der Kunde sollte das Angebot innerhalb der Frist prüfen und Rückfragen oder Änderungswünsche rechtzeitig mitteilen. Änderungen sind nur vor Ablauf der Frist möglich.
2.2 Vertragssprache
■ Die Sprache für den Vertrag und alle Mitteilungen ist Deutsch.
■ Falls eine andere Sprache gewünscht wird, muss dies vorher schriftlich vereinbart werden.
■ Übersetzungen durch den Auftragnehmer können zusätzliche Kosten verursachen.
2.3 Vertragsabschluss
■ Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt. Die Annahme kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
■ Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag ebenfalls schriftlich oder per E-Mail, um sicherzustellen, dass beide Parteien sich über den Vertragsinhalt einig sind.
■ Absprachen, Änderungen oder Ergänzungen des Angebots müssen vor der Annahme schriftlich festgelegt bzw. bestätigt werden, damit diese gültig sind.
2.4 Vertragsübertragung
■ Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung beider Parteien auf Dritte übertragen werden.
2.5 Vertragsende
■ Der Vertrag endet, sobald alle Leistungen erbracht und vom Kunden abgenommen wurden. Danach bestehen keine weiteren Verpflichtungen.
2.6 Regelung bei Vertragsauflösung
■ Vergütung der erbrachten Leistungen: Bei vorzeitiger Vertragsauflösung darf der Auftragnehmer für alle bereits erbrachten Arbeiten eine Vergütung verlangen.
■ Abrechnung von Vorschüssen: Geleistete Vorschüsse des Kunden werden verrechnet, überzahlte Beträge werden zurückerstattet.
■ Nutzungsrechte: Der Kunde erhält Nutzungsrechte an den Arbeiten des Auftragnehmers erst nach vollständiger Bezahlung.
■ Unvollständige Arbeiten: Entwürfe, Konzepte und andere Unterlagen, die nicht abgeschlossen sind, müssen an den Auftragnehmer zurückgegeben werden.
2.7 Vertragsauflösung durch Kunden
■ Vor Projektbeginn: Der Kunde kann bis 14 Tage vor Projektbeginn ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten, solange der Auftragnehmer keine Arbeiten begonnen hat.
■ Nach Projektbeginn: Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich (z. B. Nichterbringen rechtzeitiger Leistungen). Vor der Kündigung muss der Kunde schriftlich eine 14-tägige Frist setzen, um die Probleme zu beheben.
2.8 Vertragsauflösung durch Arbeitnehmer
■ Der Auftragnehmer darf den Vertrag sofort beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wichtige Gründe wären wie folgt:
- Der Kunde behindert oder verzögert die Arbeit trotz einer 14-tägigen Fristsetzung.
- Der Kunde verletzt wesentliche Pflichten (z. B. Zahlung o.ä.) trotz schriftlicher Mahnung.
- Es bestehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, und er leistet keine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung.
3. Leistungen
3.1 Leistungsinhalt
■ Die vereinbarte Leistung umfasst alle Punkte, die im Angebot oder Vertrag schriftlich festgehalten sind, einschließlich der vom Auftragnehmer festgelegten Anforderungen.
■ Der Auftragnehmer gestaltet die Leistung frei, solange er sich an die schriftlich vereinbarten Vorgaben des Kunden hält.
3.2 Ergänzungen und Änderungen
■ Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, werden nur erbracht, wenn der Kunde diese schriftlich anfordert und die entstehenden Kosten übernimmt.
■ Vor Beginn solcher Zusatzleistungen informiert der Auftragnehmer den Kunden schriftlich über mögliche Zeit- und Kostenerhöhungen.
■ Erhebliche Änderungen, die den Projektverlauf nachhaltig beeinflussen, berechtigen den Auftragnehmer, den Vertrag vorzeitig zu beenden, sofern keine Einigung erzielt wird.
3.3 Abgrenzungen
■ Leistungen, die nicht im Angebot oder Vertrag beschrieben sind, gehören nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Dazu zählen:
- Arbeiten, die durch externe Dienstleister oder andere Parteien erledigt werden müssen.
- Anforderungen oder Wünsche, die erst nach Vertragsabschluss entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1 Ausführung der Leistungen
■ Der Auftragnehmer entscheidet eigenständig, ob er die Leistungen selbst erbringt oder qualifizierte Dritte hinzuzieht.
■ Die Zusammenarbeit mit Dritten erfolgt in Absprache mit dem Kunden, soweit dies die schriftliche Vertragsausführung betrifft.
4.2 Beauftragung Dritter
■ Der Auftragnehmer kann Dritte entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden beauftragen.
■ Falls die Beauftragung im Namen des Kunden erfolgt, wird der Kunde vorab schriftlich informiert.
■ Der Auftragnehmer wählt die Dritten sorgfältig aus und stellt sicher, dass sie qualifiziert und erfahren sind.
4.3 Abgrenzungen
■ Falls der Auftragnehmer Verträge mit Dritten abschließt und diese dem Kunden bekannt macht, übernimmt der Kunde die entsprechenden Verpflichtungen.
■ Diese Verpflichtungen gelten auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags zwischen Auftragnehmer und Kunde, insbesondere bei Kündigung aus wichtigem Grund.
5. Konzept- und Ideenschutz
5.1 Pitching-Vertrag
■ Wird der Auftragnehmer vom Kunden eingeladen, Ideen oder Konzepte zu präsentieren, entsteht ein Vertrag („Pitching-Vertrag“), auch wenn noch kein Hauptvertrag abgeschlossen wurde.
■ Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten ebenfalls für diesen Pitching-Vertrag.
5.2 Schutz vor Konzepten und Ideen
■ Der Kunde erkennt an, dass die Erstellung eines Konzepts für den Auftragnehmer mit Aufwand und Kosten verbunden ist, selbst wenn noch keine vertragliche Verpflichtung des Kunden besteht.
■ Das Konzept des Auftragnehmers ist urheberrechtlich geschützt, sofern es die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Geschützte Teile des Konzepts dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt noch verändert werden.
■ Auch kreative Ideen, die nicht dem Urheberrecht unterliegen (z. B. Slogans, Texte, Bilder, Videos oder Animationen), sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde darf diese ohne Zustimmung weder selbst nutzen noch Dritten zugänglich machen.
■ Kommt kein Hauptvertrag zustande, ist es dem Kunden untersagt, die Ideen oder
das Konzept des Auftragnehmers zu verwenden.
5.3 Bekanntgabe ähnlicher Ideen
■ Hat der Kunde bereits ähnliche Ideen vor der Präsentation des Auftragnehmers gehabt, muss er dies innerhalb von 14 Tagen nach der Präsentation schriftlich mitteilen und belegen.
5.4 Vergütung bei Nutzung der Idee
■ Nutzt der Kunde die Ideen des Auftragnehmers ohne einen Hauptvertrag, schuldet er dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung.
■ Die Vergütung umfasst zusätzlich 20 % Umsatzsteuer und wird erst mit vollständigem Zahlungseingang wirksam.
6. Rechte und Pflichten
6.1 Pflichten des Kunden
■ Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung, damit der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und fristgerecht erbringen kann.
■ Vom Auftragnehmer erstellte Leistungen (z. B. Vorentwürfe, Skizzen oder digitale Dateien) müssen vom Kunden innerhalb von 7 Werktagen geprüft und schriftlich freigegeben werden. Ohne Rückmeldung innerhalb dieser Frist gelten die Leistungen als freigegeben.
■ Änderungen oder Wünsche müssen präzise und vollständig formuliert werden, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.
■ Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Inhalte wie Texte, Bilder, Videos oder Animationen ausdrücklich frei von Rechten Dritter sind. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen haftet der Kunde für entstandene Schäden.
■ Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder zusätzliche Kosten verantwortlich.
6.2 Pflichten des Auftragnehmers
■ Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen professionell, sorgfältig und termingerecht aus, basierend auf den vertraglichen Vorgaben.
■ Bei Problemen oder Verzögerungen informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich und arbeitet mit ihm an Lösungsansätzen.
■ Der Auftragnehmer entscheidet frei, welche Software und Werkzeuge für die Durchführung des Projekts am besten geeignet sind, sofern keine spezifischen Wünsche des Kunden schriftlich vereinbart wurden.
6.3 Klare Kommunikation
■ Beide Parteien verpflichten sich zu einer offenen und transparenten Kommunikation, um Missverständnisse zu vermeiden.
■ Änderungen oder Ergänzungen werden schriftlich dokumentiert, um die gegenseitigen Erwartungen zu klären.
7. Haftung
7.1 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
■ Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, einschließlich direkter Schäden (z. B. Sachschäden) und indirekter Schäden (z. B. finanzielle Verluste oder Verzögerungen).
■ Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht werden, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Haftung für Ansprüche Dritter
■ Der Auftragnehmer haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ergeben, insbesondere im Bereich Werbung oder Veröffentlichung.
■ Hat der Kunde Inhalte bereitgestellt, die Rechte Dritter verletzen, trägt der Kunde alle entstehenden Kosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.
■ Zudem verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
7.3 Fristen für Schadensersatzansprüche
■ Schadenersatzansprüche des Kunden müssen schriftlich innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers geltend gemacht werden.
■ Diese Ansprüche verjähren spätestens 2 Jahre nach der Lieferung oder Leistungserbringung, unabhängig von der Kenntnis.
7.4 Verantwortung des Kunden
■ Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung und Freigabe von Texten, Bildern und anderen Materialien. Nach Freigabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Fehler.
■ Liefert der Kunde Materialien verspätet, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Kosten.
7.5 Haftung bei Datenverlust
■ Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden.
■ Der Kunde wird darauf hingewiesen, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anzulegen.
8. Gewährleistung
8.1 Mangelmeldung
■ Der Kunde meldet offensichtliche Mängel schriftlich innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung oder Leistungserbringung (z. B. fehlender Ton, falsche Logos).
■ Versteckte Mängel sind schriftlich innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung zu melden (z. B. technische Probleme in bestimmten Programmen).
■ Mängel, die nicht rechtzeitig gemeldet werden, gelten als akzeptiert. Der Kunde verliert in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Vertragsanfechtung.
8.2 Mängelbehebung
■ Rechtzeitig und berechtigt gemeldete Mängel werden vom Auftragnehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch Ausbesserung oder Austausch behoben.
■ Falls dies nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
■ Der Kunde unterstützt die Mängelbehebung, indem er notwendige Informationen bereitstellt.
■ Bei fehlerhaften physischen Produkten trägt der Kunde die Versandkosten für Reparaturen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
8.3 Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit
■ Der Kunde prüft eigenständig, ob die erbrachte Leistung rechtlich einwandfrei ist (z. B. in Bezug auf Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht).
■ Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Probleme, die durch vom Kunden bereitgestellte oder genehmigte Inhalte verursacht wurden.
8.4 Fristen und Einschränkungen
■ Die Gewährleistung ist für Unternehmer auf 6 Monate ab Lieferung oder Leistungserbringung begrenzt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen von 2 Jahren.
■ Rückforderungsansprüche verfallen spätestens 2 Jahre nach der Lieferung oder Leistungserbringung.
■ Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten.
■ Die gesetzliche Vermutung gemäß § 924 ABGB, dass Mängel bei Lieferung bereits bestanden, wird für Unternehmer ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Honorar und Zahlungsbedingungen
9.1 Honorarfälligkeit
■ Das Honorar wird fällig, sobald die vereinbarte Leistung vollständig erbracht und vom Kunden abgenommen wurde.
■ Für umfangreiche Projekte kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen, Zwischenabrechnungen oder Akontozahlungen verlangen, wie im Vertrag schriftlich festgelegt.
■ Vorschüsse zur Deckung von Material- und Reisekosten können ebenfalls schriftlich vereinbart werden.
9.2 Höhe des Honorars
■ Das Honorar wird netto angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
■ Liegt keine Honorarvereinbarung vor, wird ein marktübliches Honorar berechnet, einschließlich der Vergütung für Nutzungsrechte.
9.3 Zusätzliche Leistungen und Ausgaben
■ Leistungen, die über das vereinbarte Honorar hinausgehen, werden separat abgerechnet.
■ Projektbedingte Kosten, wie Lizenzen für Bildmaterial oder spezielle Software, sind vom Kunden zu ersetzen. Diese werden vorab mit dem Kunden abgestimmt und schriftlich dokumentiert.
9.4 Kostenvoranschläge
■ Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich.
■ Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 %, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich.
■ Der Kunde hat 3 Werktage Zeit, schriftlich zu widersprechen oder Alternativen vorzuschlagen. Ohne Widerspruch gelten die höheren Kosten als akzeptiert.
■ Kostenüberschreitungen bis zu 15 % gelten automatisch als genehmigt.
9.5 Abbruch oder Änderung durch Kunden
■ Der Kunde zahlt alle bis zum Abbruch oder zur Änderung erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten.
■ Das volle Honorar bleibt fällig, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Abbruch durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
9.6 Zahlungsmodalitäten
■ Zahlungen erfolgen fristgerecht nach Rechnungserhalt (innerhalb von 6 Monaten) oder gemäß den vertraglichen Bedingungen.
■ Die Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
■ Für Auslandstransaktionen trägt der Kunde sämtliche Bankgebühren oder Transaktionskosten.
■ Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in Euro.
9.7 Zahlungsverzug
■ Unternehmer (B2B): Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für jede Mahnung werden pauschal € 20,00 berechnet.
■ Verbraucher (B2C): Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB in Höhe von 4 % jährlich. Für jede Mahnung werden pauschal € 10,00 berechnet.
■ Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Eine sofortige Fälligstellung von Leistungen aus anderen Verträgen erfolgt nur, sofern dies rechtlich zulässig ist.
10. Projektzeitplan
10.1 Projektstart
■ Das Projekt beginnt, sobald der Kunde alle erforderlichen Informationen und Materialien vollständig bereitgestellt hat. Der Auftragnehmer bestätigt den Starttermin schriftlich.
10.2 Unverbindliche Fristen
■ Fristen für die Lieferung oder Erbringung von Leistungen auf Seiten des Auftragnehmers gelten als unverbindlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
■ Verbindliche Termine müssen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
10.3 Zwischenfeedback (Feedbackschleifen)
■ Der Kunde erhält die Möglichkeit, während der Projektphasen Feedback zu liefern. Die Anzahl der Feedbackrunden und Zeiträume werden vorab schriftlich vereinbart.
■ Feedback muss klar und detailliert sein, damit Änderungen präzise umgesetzt werden können.
■ Feedback wird schriftlich per E-Mail oder über ein vereinbartes Projektmanagement-Tool übermittelt, um Missverständnisse zu vermeiden.
■ Telefonische oder mündliche Anweisungen müssen schriftlich bestätigt werden.
10.4 Verzögerung durch Kundenverhalten
■ Änderungen, zusätzliche Wünsche oder verspätet bereitgestellte Materialien des Kunden können zu Verzögerungen im Projektzeitplan führen.
■ Der Auftragnehmer passt den Zeitplan entsprechend an und informiert den Kunden über die Auswirkungen.
■ Zusätzliche Kosten, die durch solche Verzögerungen entstehen, werden dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt und von ihm getragen.
10.5 Verzögerung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse
■ Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen (Naturkatastrophen, Ausfälle Pandemien), können den Zeitplan beeinflussen.
■ Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich und passt die Vereinbarungen an die neue Situation an. Verpflichtungen können für die Dauer des Ereignisses pausieren.
■ Verzögert sich das Projekt um mehr als 2 Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
10.6 Abnahme und finale Freigabe
■ Nach Abschluss eines Projektabschnitts oder des gesamten Projekts stellt der Auftragnehmer die Ergebnisse zur Prüfung bereit.
■ Der Kunde hat 7 Werktage Zeit, die Ergebnisse zu prüfen und schriftliches Feedback oder die Freigabe zu geben.
■ Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Ergebnisse automatisch als genehmigt.
11. Nutzungsrechte
11.1 Schutzs vor geistigem Eigentum
■ Alle durch den Auftragnehmer erstellten Ideen, Entwürfe, Konzepte, Animationen und andere kreative Werke bleiben dessen geistiges Eigentum.
■ Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars. Bis dahin erfolgt die Nutzung auf widerruflicher Leihbasis.
11.2 Urheberrecht und Namensnennung
■ Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
■ Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei Veröffentlichungen als Urheber zu nennen, sofern dies üblich und möglich ist.
■ Veränderungen oder das Entfernen von Urheberhinweisen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
11.3 Art der Nutzung und Nutzungserweiterung
■ Der Kunde darf die Arbeiten ausschließlich für die im Vertrag oder Angebot festgelegten Zwecke verwenden.
■ Eine über diesen Zweck hinausgehende Nutzung (z. B. Weitergabe, Bearbeitung oder Weiterentwicklung) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.
■ Für erweiterte Nutzungen steht dem Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung zu.
11.4 Nutzungs nach Vertragsende
■ Nach Vertragsende dürfen Konzepte und Vorlagen des Auftragnehmers nur mit dessen
schriftlicher Zustimmung weiterverwendet werden.
■ Die Vergütungsregelung für die Nutzung nach Vertragsende ist wie folgt:
- Im ersten Jahr: 100 % des ursprünglich vereinbarten Honorars.
- Im zweiten Jahr: 50 %.
- Im dritten Jahr: 25 %.
- Ab dem vierten Jahr: Keine Vergütung erforderlich.
11.5 Offene Dateien
■ Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder elektronische Arbeiten herauszugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart.
11.6 Haftung bei widerrechtlicher Nutzung
■ Wenn der Kunde die Arbeiten ohne schriftliche Zustimmung für andere Zwecke verwendet, behält sich der Auftragnehmer vor, rechtliche Schritte einzuleiten oder eine Nachvergütung einzufordern.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 Vertrauliche Informationen
■ Alle vom Kunden bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Materialien werden vertraulich behandelt und ausschließlich für das jeweilige Projekt genutzt.
■ Ohne schriftliche Zustimmung des Kunden werden keine Informationen an Dritte weitergegeben.
■ Für sensible Daten, wie Geschäftsgeheimnisse, trifft der Auftragnehmer angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
12.2 Datenschutz
■ Die Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
■ Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Projektdurchführung erforderlich ist.
■ Der Kunde kann jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen sowie deren Korrektur, Löschung oder Sperrung beantragen.
12.3 Sicherheitsmaßnahmen
■ Der Auftragnehmer ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Kundendaten vor Verlust, Diebstahl oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
■ Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Datenverschlüsselung, sichere Speicherorte und regelmäßige Überprüfung der Sicherheitssysteme.
13. Referenznutzung und Kennzeichnung
13.1 Verwendung zu Werbezwecke
■ Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts entstandenen Werke als Referenzen zu verwenden, insbesondere zu Präsentationszwecken, in Portfolios und auf seiner Website.
■ Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies ausdrücklich schriftlich vor Projektbeginn mitteilen.
■ Veröffentlichungen, die vertrauliche Inhalte des Kunden betreffen, erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden.
13.2 Kennzeichnung am Produkt
■ Der Auftragnehmer darf auf den Arbeiten mit einer dezenten Kennzeichnung (Logo oder Name) auf seine Urheberschaft hinweisen, sofern dies üblich und technisch möglich ist.
■ Der Kunde kann die Kennzeichnung entfernen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
■ Die Kennzeichnung ist nicht zulässig, wenn der Kunde berechtigte Gründe vorlegt, beispielsweise rechtliche Vorschriften oder Vertraulichkeitsvereinbarungen.
12.3 Sicherheitsmaßnahmen
■ Der Auftragnehmer ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Kundendaten vor Verlust, Diebstahl oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
■ Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Datenverschlüsselung, sichere Speicherorte und regelmäßige Überprüfung der Sicherheitssysteme.
14. Social-Media-Kanäle
14.1 Rechte der Plattformanbieter
■ Social-Media-Plattformen, wie z. B. Facebook, können Anzeigen oder Unternehmensseiten
jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder löschen.
■ Plattformanbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an ihre Nutzer weiterzuleiten.
14.2 Risiko von Inhaltsentfernung
■ Kampagnen oder Inhalte können grundlos entfernt werden. Inhalte werden bei Beschwerden sofort gelöscht, selbst wenn sie rechtmäßig sind.
■ Die Wiederherstellung rechtmäßiger Inhalte kann zeitaufwändig sein, auch wenn die Plattform eine Gegendarstellung ermöglicht.
14.3 Abhängigkeit von den Nutzungsbedingungen
■ Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Regeln der Plattformen und arbeitet gemäß deren Nutzungsbedingungen.
■ Diese Bedingungen sind Teil des Vertrags zwischen Kunde und Auftragnehmer.
■ Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde, dass die Plattformbedingungen die Zusammenarbeit beeinflussen können.
14.4 Verantwortung des Auftragnehmers
■ Der Auftragnehmer setzt die Kampagne des Kunden bestmöglich um und hält die Regeln der Plattformen ein.
■ Eine permanente Verfügbarkeit der Kampagne kann nicht garantiert werden, da Inhalte durch Nutzer gemeldet und schnell entfernt werden können.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Rechtswahl
■ Dieser Vertrag, sowie alle daraus resultierenden Ansprüche unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.
■ Die Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.
■ Die Rechtswahl gilt unabhängig vom Sitz oder Wohnsitz des Kunden außerhalb Österreichs.
15.2 Gerichtsstand
■ Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.
■ Beide Parteien verpflichten sich, zunächst zu versuchen, Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Falls keine Einigung erzielt wird, entscheidet das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
15.3 Änderungen und Ergänzungen
■ Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Das gilt auch, wenn auf die schriftliche Form verzichtet werden soll.
15.4 Vorrang schriftlicher Vereinbarungen
■ Wenn es Widersprüche zwischen diesen AGB und individuellen schriftlichen Vereinbarungen gibt, gelten die schriftlichen Vereinbarungen zuerst.